UBI Fragenkatalog 2011 - Teil II - Funkeinrichtungen und Schiffsfunkstellen


1. 25. Was ist eine „Schiffsfunkstelle”?

a) Mobile Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks
b) Ortsfeste Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks
c) Ortsfeste Funkstelle des mobilen Seefunkdienstes
d) Mobile Funkstelle des mobilen Seefunkdienstes
2. 26. Was ist eine „Seefunkstelle”?

a) Funkstelle des Mobilen Seefunkdienstes an Bord eines nicht dauernd verankerten Seefahrzeuges
b) Funkstelle des Mobilen Seefunkdienstes, die an Land als Küstenfunkstelle betrieben wird
c) Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks, die im Seebereich an Bord eines Seeschiffes betrieben wird
d) Funkstelle des Mobilen Seefunkdienstes, die im Verkehrskreis Nautische Information betrieben wird
3. 27. Wer darf eine Schiffsfunkstelle bedienen?

a) Nur der Schiffsführer, sofern er über ein gültiges Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) verfügt
b) Inhaber eines gültigen Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) oder eines gleichwertigen Zeugnisses
c) Personen, die über einen gültigen Sportbootführerschein-Binnen und über die Erlaubnis des Schiffsführers verfügen
d) Personen, die ohne Aufsicht eines Funkzeugnisinhabers am Funkverkehr teilnehmen, sofern sie älter als 16 Jahre sind
4. 28. Wer stellt in Deutschland die Frequenzzuteilungsurkunde für eine Schiffsfunkstelle aus?

a) Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD)
b) Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (FVT)
c) Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA)
d) Bundesnetzagentur (BNetzA)
5. 29. Der Betrieb einer Schiffsfunkstelle ohne Frequenzzuteilung verstößt gegen Vorschriften...

a) des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
b) des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
c) der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV)
d) der Binnenschifffahrtstraßenordnung (BinSchStrO)
6. 30. Die Bedienung einer Schiffsfunkstelle ohne Erlaubnis (UKW-Sprechfunkzeugnis) verstößt gegen Vorschriften...

a) der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV)
b) des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
c) des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
d) der Binnenschifffahrtstraßenordnung (BinSchStrO)
7. 31. Welches amtliche Dokument für eine Schiffsfunkstelle muss sich an Bord befinden?

a) UKW-Sprechfunkzeugnis
b) UKW-Betriebszeugnis
c) Frequenzzuteilungsurkunde
d) Zulassungsurkunde
8. 32. Die telekommunikationsrechtliche Überprüfung einer Schiffsfunkstelle wird durchgeführt von...

a) Bundesnetzagentur (BNetzA)
b) Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD)
c) Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA)
d) Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (FVT)
9. 33. Wer ist bei Eignerwechsel eines Binnenschiffes in Bezug auf die Schiffsfunkstelle zu benachrichtigen?

a) Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA)
b) Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD)
c) Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (FVT)
d) Bundesnetzagentur (BNetzA)
10. 34. Wer ist bei technischen Änderungen an einer Schiffsfunkstelle, z. B. beim Austausch der vorhandenen Funkgeräte durch andere Gerätetypen schriftlich zu informieren?

a) Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (FVT)
b) Bundesnetzagentur (BNetzA)
c) Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA)
d) Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD)
11. 35. Wer kann die Einstellung des Betriebes einer Schiffsfunkstelle anordnen?

a) Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD)
b) Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (FVT)
c) Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA)
d) Bundesnetzagentur (BNetzA)
12. 36. Welche Teile des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk müssen bei einer Schiffsfunkstelle mitgeführt werden?

a) Regionale Teile für alle europäischen Wasserstraßen
b) Regionale Teile für die Strecke, in der sich die Schiffsfunkstelle gerade befindet
c) Allgemeiner Teil sowie Regionale Teile für die Strecken, in denen die Schiffsfunkstelle am Binnenschifffahrtsfunk teilnimmt
d) Allgemeiner Teil sowie Regionale Teile des Landes, in dem die Schiffsfunkstelle angemeldet wurde
13. 37. Woraus besteht das Rufzeichen für eine deutsche Schiffsfunkstelle?

a) Vier Buchstaben der Rufzeichenreihe für Deutschland, gefolgt von zwei Ziffern
b) Zwei Buchstaben der Rufzeichenreihe für Deutschland, gefolgt von vier Ziffern
c) Vier Buchstaben der Rufzeichenreihe für Deutschland, gefolgt von vier Ziffern
d) Zwei Buchstaben der Rufzeichenreihe für Deutschland, gefolgt von zwei Ziffern
14. 38. Welches der nachfolgend angegebenen Rufzeichen kennzeichnet eine Schiffsfunkstelle?

a) DA 505B
b) DA 5005
c) DA5 0BC
d) DABC 55
15. 39. Was bedeutet „ATIS”?

a) Automatisches Verkehrsinformationssystem
b) Automatisches Transponderabfragesystem
c) Automatisches Senderidentifizierungssystem
d) Automatisches Schiffsidentifizierungssystem
16. 40. Welchem Zweck dient die Aussendung eines ATIS-Codes?

a) Identifizierung einer Seefunkstelle
b) Identifizierung des Bedieners der Schiffsfunkstelle
c) Identifizierung einer Schiffsfunkstelle
d) Identifizierung des Verkehrskreises
17. 41. Wie setzt sich der ATIS-Code zusammen?

a) Aus 10 Ziffern: der Ziffer 9, der dreistelligen Seefunkkennzahl (MID) und 6 Ziffern
b) Aus 10 Ziffern: der dreistelligen Seefunkkennzahl (MID), 6 Ziffern
c) Aus 10 Ziffern: der Ziffer 9, zwei Nullen, der dreistelligen Seefunkkennzahl (MID) und 4 Ziffern
d) Aus 10 Ziffern: zwei Nullen, der dreistelligen Seefunkkennzahl (MID) und 5 Ziffern
18. 42. Wann wird das ATIS-Signal ausgesendet?

a) Nach dem Loslassen der Sprechtaste
b) Bei Kanalwechsel
c) Alle 10 Minuten
d) Beim Drücken der Sprechtaste
19. 43. Welchen ATIS-Code sendet eine tragbare Funkanlage aus?

a) ATIS-Code der Schiffsfunkstelle und die Gerätenummer
b) ATIS-Code der Schiffsfunkstelle, zu der sie gehört
c) ATIS-Code der ortsfesten Funkstelle
d) ATIS-Code, der ihr gesondert mit der Frequenzzuteilung zugewiesen wurde
20. 44. Was ist ein „ATIS-Killer”?

a) Zusatzeinrichtung in der Funkanlage zur akustischen Unterdrückung des empfangenen ATIS-Signals
b) Zusatzeinrichtung in der Funkanlage zur Unterdrückung der Aussendung des ATIS-Signals
c) Zusatzeinrichtung in der Funkanlage zur Unterdrückung der versehentlichen Aussendung des ATIS-Signals
d) Zusatzeinrichtung in der Funkanlage zur optischen Unterdrückung des empfangenen ATIS-Signals
21. 45. Was versteht man unter „AIS“?

a) Automatische Aussendung der Kennung eines Binnenschiffes beim Loslassen der Sprechtaste
b) Automatisches Schiffsidentifizierungs- und Überwachungssystem, das statische, dynamische und reisebezogene Informationen auf UKW überträgt
c) Identifizierung eines Schiffes mit Hilfe von Radarpeilungen und deren Weitergabe an die Schifffahrt zur Kollisionsverhütung
d) Allgemeines Informationssystem für die Binnenschifffahrt
22. 46. Welche Informationen werden bei AIS automatisch ausgetauscht?

a) Statische Informationen (z. B. Schiffsname), reisebezogene Informationen (z. B. Bestimmungsort) und dringende Informationen (z. B. Treibstoffmangel)
b) Statische Informationen (z. B. Schiffsname), notfallbezogene Informationen (z. B. Notalarme) und reisebezogene Informationen (z. B. Bestimmungsort)
c) Statische Informationen (z. B. Schiffsname), dynamische Informationen (z. B. Kurs) und notfallbezogene Informationen (z. B. Notalarme)
d) Statische Informationen (z. B. Schiffsname), dynamische Informationen (z. B. Kurs) und reisebezogene Informationen (z. B. Bestimmungsort)
23. 47. Was ist beim Betrieb einer Amateurfunkstelle an Bord eines Binnenschiffes, das mit einer Schiffsfunkstelle ausgerüstet ist, zu beachten?

a) Die Amateurfunkstelle darf nur nach Eintragung in die Frequenzzuteilungsurkunde der Schiffsfunkstelle betrieben werden und keine schädlichen Störungen bei der Schiffsfunkstelle oder bei sonstigen nautischen und technischen Einrichtungen des Fahrzeugs verursachen
b) Die Amateurfunkstelle darf nur mit Zustimmung des Schiffsführers und zur Vermeidung von schädlichen Störungen nur mit einer Leistung von bis zu 5 Watt betrieben werden
c) Die Amateurfunkstelle darf nur mit Zustimmung der Revierzentrale betrieben werden und keine schädlichen Störungen bei der Schiffsfunkstelle oder bei sonstigen nautischen und technischen Einrichtungen des Fahrzeugs verursachen
d) Die Amateurfunkstelle darf nur mit Zustimmung des Schiffsführers betrieben werden und keine schädlichen Störungen bei der Schiffsfunkstelle oder bei sonstigen nautischen und technischen Einrichtungen des Fahrzeugs verursachen.
24. 48. Was bedeutet die Angabe „Betriebsspannung 10,8 – 14,6 V=“ in der Bedienungsanleitung für eine Funkanlage?

a) Es ist eine Wechselspannung zwischen 10,8 und 14,6 Volt für den Betrieb erforderlich
b) Es ist eine Wechselspannung von 12,7 Volt (Mittelwert zwischen 10,8 und 14,6 Volt) für den Betrieb erforderlich
c) Es ist eine Gleichspannung von 12,7 Volt (Mittelwert zwischen 10,8 und 14,6 Volt) für den Betrieb erforderlich.
d) Es ist eine Gleichspannung zwischen 10,8 und 14,6 Volt für den Betrieb erforderlich
25. 49. Was ist beim Kauf eines UKW-Sprechfunkgerätes für den Binnenschifffahrtsfunk zu beachten?

a) Das Funkgerät muss für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk eine ATIS-Schnittstelle besitzen und Wetterberichte empfangen können
b) Das Funkgerät muss gemäß der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk zugelassen sein
c) Das Funkgerät muss funktionsfähig und für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk TÜV-geprüft sein
d) Das Funkgerät muss zugelassen oder für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk in Verkehr gebracht worden sein
26. 50. Je höher die Antenne angebracht ist, desto...

a) größer ist die erforderliche Sendeleistung
b) wetterunabhängiger ist der Funkverkehr
c) größer ist die Reichweite
d) größer wird die Gefährdung von Personen in elektromagnetischen Feldern
27. Bei einer Beschädigung der äußeren Isolierung (Mantel) des Antennenkabels sollte das Antennenkabel...

a) bei Gelegenheit gegen eindringende Feuchtigkeit gesichert werden
b) bei Gelegenheit erneuert werden
c) umgehend erneuert werden
d) umgehend hilfsweise durch ein Stromkabel ersetzt werden
28. Eine Schiffsfunkstelle empfängt auf allen UKW-Kanälen nur starkes Rauschen. Was könnte die mögliche Ursache für die Störung sein?

a) Die Antenne oder das Antennenkabel ist möglicherweise beschädigt
b) Die Funkantenne wurde in zu geringer Nähe zur Radarantenne angebracht
c) Eine unbeabsichtigte Aussendung einer anderen Schiffsfunkstelle blockiert die UKW-Kanäle
d) Der Empfang wird durch atmosphärische Störungen beeinträchtigt
29. 53. Worauf ist beim Austausch einer defekten UKW-Antenne bei einer Schiffsfunkstelle durch eine Ersatzantenne zu achten?

a) Die Ersatzantenne muss wettergeschützt angebracht werden
b) Die Ersatzantenne muss außerhalb des Abdeckungsbereichs des Radars angebracht werden
c) Die Ersatzantenne muss am höchsten Punkt des Fahrzeugs angebracht werden
d) Die Ersatzantenne muss für den Frequenzbereich des Binnenschifffahrtsfunks ausgelegt sein
30. 54. Wozu dient am UKW-Gerät die Rauschsperre (Squelch)?

a) Die Rauschsperre verbessert die Wiedergabe von schwachen Empfangssignalen
b) Das Rauschen kann stufenlos auf einen angenehmen Wert eingestellt werden
c) Die Wiedergabe des Empfängers wird nur bei einem brauchbaren Empfangssignal aktiviert
d) Die Wiedergabe des Empfängers wird nur beim Empfang von Notsignalen aktiviert
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