UBI Fragenkatalog 2011 - Teil I - Binnenschifffahrtsfunk


1. 1. Was ist Binnenschifffahrtsfunk?

a) Nationales UKW/VHF-Sprechfunkverfahren im Binnenbereich
b) Internationales UKW/VHF-Sprechfunkverfahren im Binnenbereich
c) Nationaler mobiler UKW/VHF-Sprechfunkdienst auf Binnenschifffahrtsstraßen
d) Internationaler mobiler UKW/VHF- Sprechfunkdienst auf Binnenschifffahrtsstraßen
2. 2. Wozu dient der Binnenschifffahrtsfunk?

a) Funkverkehr für Schiffsfunkstellen zu bestimmten Zwecken auf vereinbarten Kanälen (Verkehrskreise)
und nach einem festgelegten Betriebsverfahren
b) Funkverkehr zu Landfunkstellen für bestimmte Zwecke auf vereinbarten Kanälen (Verkehrskreise) und
nach einem festgelegten Betriebsverfahren
c) Funkverkehr für bestimmte Zwecke auf vereinbarten Kanälen (Verkehrskreise) und nach einem
festgelegten Betriebsverfahren
d) Funkverkehr für Schiffsfunkstellen über Landfunkstellen auf vereinbarten Kanälen (Verkehrskreise) und
nach einem festgelegten Betriebsverfahren
3. 3. Wo findet man Angaben über die grundsätzlichen Regelungen für den Binnenschifffahrtsfunk in Europa?

a) Verwaltungsvereinbarung über die Koordinierung von Frequenzen (HCM)
b) Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV)
c) International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS)
d) Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (RAINWAT)
4. 4. Was ist eine „ortsfeste Funkstelle”?

a) Funkstelle, die im Verkehrskreis Funkverkehr an Bord betrieben wird
b) Funkstelle, die an Land betrieben wird
c) Funkstelle, die von der Fernmeldebehörde betrieben wird
d) Funkstelle, die an Bord eines nicht dauernd festgemachten Binnenschiffes betrieben wird
5. 5. Was ist eine „Revierzentrale”?

a) Zentrale Schiffsfunkstelle
b) Zentrale Telematikdienste
c) Zentrale Landfunkstelle
d) Zentrale Seefunkstelle
6. 6. Was ist ein „Verkehrsposten”?

a) Zentrale mobile Funkstelle in den Niederlanden
b) Zentrale ortsfeste Funkstelle in den Niederlanden und in Frankreich
c) Zentrale ortsfeste Funkstelle in den Niederlanden
d) Zentrale mobile Funkstelle in den Niederlanden und in Frankreich
7. 7. Was ist ein „Blockkanal”?

a) Gesperrter Funkkanal der Verkehrsposten und Verkehrszentralen in den Niederlanden
b) Funkkanal für öffentlichen Nachrichtenaustausch zwischen den Verkehrsposten in den Niederlanden
c) Funkkanal für sicherheitsrelevante Meldungen der Verkehrsposten und Schiffsfunkstellen in den Niederlanden
d) Funkkanal für Routinegespräche der Verkehrsposten und Schiffsfunkstellen in den Niederlanden
8. 8. Was bedeutet „MIB”?

a) Melde- und Informationssystem in der Binnenschifffahrt
b) Maritimes Identifikationssystem in der Binnenschifffahrt
c) Melde- und Identifikationssystem in der Binnenschifffahrt
d) Mobiles Informationssystem in der Binnenschifffahrt
9. 9. Wo darf der Inhaber eines in Deutschland erworbenen UKW-Sprechfunkzeugnisses für den
Binnenschifffahrtsfunk am Funkverkehr teilnehmen?

a) In allen Staaten, die die Vollzugsordnung für den Funkdienst ratifiziert haben
b) In allen deutschsprachigen Ländern
c) In allen Mitgliedstaaten der EU
d) In allen Ländern, die der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk beigetreten sind
10. 10. Wo berechtigt das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) auch zur Teilnahme
am mobilen Seefunkdienst?

a) Wasserstraßen der Zonen 1 bis 2
b) Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
c) Wasserstraßen der Zonen 2 bis 4
d) Wasserstraßen der Zonen 2 bis 3
11. 11. Wer erteilt das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)?

a) Bundesnetzagentur (BNetzA) und Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (FVT)
b) Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA) und Bundesnetzagentur (BNetzA)
c) Zentrale Verwaltungsstelle (ZVST) und Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD)
d) Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken und die Prüfungsausschüsse des Deutschen
Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V.
12. 12. Welches Funkzeugnis berechtigt nicht zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und
Sicherheitsfunksystem (GMDSS)?

a) Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)
b) Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
c) UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
d) Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (GOC)
13. 13. Welches Funkzeugnis berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk?

a) UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
b) Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I (BZ I)
c) Amateurfunkzeugnis
d) Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst
14. 14. Worauf ist bei der Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk in anderen Ländern zu achten?

a) Die Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung sind zu beachten
b) Die Bestimmungen der EU-Kommission sind zu beachten
c) Die Bestimmungen im Regionalen Teil des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk sind zu beachten
d) Die Bestimmungen der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung sind zu beachten
15. 15. Wo findet man grundsätzliche Bestimmungen über den Sprechfunk auf den jeweiligen Bundeswasserstraßen?

a) Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
b) Binnenschifffahrtpatentverordnung
c) Schifffahrtspolizeiverordnungen
d) Binnenschiffsuntersuchungsordnung
16. Wo findet man z. B. Angaben über die Ausrüstungspflicht mit Funkanlagen auf Binnenschiffen?

a) Schiffssicherheitsverordnung
b) Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
c) Binnenschifffahrtstraßenordnung
d) Binnenschifferpatentverordnung
17. 17. Wo findet man Angaben über die Funkbenutzungspflicht für Fahrzeuge auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen?

a) Allgemeiner Teil des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk
b) Regionale Teile des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk
c) Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
d) Binnenschifferpatentverordnung
18. 18. Das Abhörverbot und das Fernmeldegeheimnis sind geregelt...

a) in der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV)
b) im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
c) in der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)
d) im Telekommunikationsgesetz (TKG)
19. 19. Was unterliegt dem Fernmeldegeheimnis?

a) Inhalt des Funkverkehrs und seine näheren Umstände, insbesondere konkrete Daten wie z. B. der ATIS-Code
b) Inhalt des Funkverkehrs und seine näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an der Abwicklung des Funkverkehrs beteiligt ist oder war
c) Inhalt des Funkverkehrs und seine näheren Umstände, sofern es sich um Nachrichtenaustausch im Rahmen des Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehrs handelt
d) Inhalt des Funkverkehrs und seine näheren Umstände, sofern es sich um Nachrichtenaustausch mit einer Revierzentrale handelt
20. 20. Welche Nachrichten dürfen uneingeschränkt aufgenommen und verbreitet werden?

a) Aussendungen im Verkehrskreis Funkverkehr an Bord
b) Aussendungen des Öffentlichen Nachrichtenaustauschs
c) Aussendungen im Binnenschifffahrtsfunk dürfen uneingeschränkt aufgenommen und verbreitet werden
d) Aussendungen, die „An alle Funkstellen“ gerichtet sind
21. 21. Welche Folgen kann die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses haben?

a) Einzug der Funkanlage
b) Ordnungswidrigkeitsverfahren
c) Strafrechtliche Verfolgung
d) Schriftliche Verwarnung
22. 22. Welchen Frequenzbereich nutzt der Binnenschifffahrtsfunk?

a) Ultrakurzwelle (UKW/VHF
b) Langwelle (LW/LF)
c) Grenzwelle (GW/MF)
d) Kurzwelle (KW/HF)
23. 23. Wie breiten sich Ultrakurzwellen aus?

a) Der Erdkrümmung folgend bis weit hinter den Horizont
b) Geradlinig und quasioptisch
c) In der Ionosphäre reflektiert
d) Abhängig von der Tageszeit
24. 24. Welche Faktoren können die Ausbreitung der Ultrakurzwellen beeinflussen?

a) Hindernisse, z. B. Berge oder hohe Bauwerke
b) Tag- und Nachtschwankungen
c) Niederschläge, z. B. Schnee- oder Regenschauer
d) Kurs und Geschwindigkeit des Schiffes
This is more feedback!
This is the feedback!



Oben