SRC Fragenkatalog 2011 - Teil I - Mobiler Seefunkdienst GMDSS


1. 1. "Mobiler Seefunkdienst" ist mobiler Funkdienst...

a) zwischen Funkstellen, für die keine Frequenzzuteilungsurkunde notwendig ist
b) zwischen tragbaren Funkstellen an Bord eines Seefahrzeuges
c) zwischen Küstenfunkstellen und Seefunkstellen bzw. zwischen Seefunkstellen untereinander
d) ausschließlich zwischen Seefunkstellen
2. 2. Welche Funktion hat das "GMDSS" (Global Maritime Distress and Safety System)?

a) Störungsfreier Funkverkehr im Seenotfall
b) Hilfe in Seenotfällen und Sicherung der Schifffahrt durch schnelle und genaue Alarmierung im Seenotfall
c) Positionierung des Havaristen durch geostationäre Satelliten
d) Koordinierung der Alarmierung von Seefunkstellen im Seenotfall
3. 3. Zu welchem Zweck wurde das Weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) eingeführt?

a) Schnelle Alarmierung nur in Notfällen
b) Schnelle und genaue Alarmierung in Not- und Dringlichkeitsfällen
c) Schnelle und genaue Alarmierung in Not- und Sicherheitsfällen
d) Schnelle und genaue Alarmierung in Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfällen
4. 4. Welche Aufgaben hat die Internationale Fernmeldeunion (International Telecommunication Union [UTU])?

a) Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) rechnet die Gebühren von weltweiten Seefunkgesprächen ab
b) Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) legt die grundlegenden Regelungen für die internationale Telekommunikation fest
c) Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) legt für alle Nationen der UN, die weltweit Seeschifffahrt betreiben, die Mindeststandards hinsichtlich der Funkausrüstung von Seeschiffen fest
d) Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) führt als internationale Verkehrsbehörde weltweit die Überwachung des Funkverkehrs duch
5. 5. Was regelt die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk, engl. Radio Regulations [RR])?

a) Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (RR) regelt u. a. die Zuweisung von Frequenzbereichen an die Funkdienste und die Betriebsverfahren im Seefunkdienst
b) Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (RR) regelt die Ausrüstung von Seeschiffen bezüglich der Funkeinrichtung
c) Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (RR) regelt die Benutzung von Radaranlagen auf Seeschiffen auf See und in Häfen
d) Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (RR) regelt den freien Funkverkehr zwischen den Seefahrt betreibenden Nationen
6. 6. Welche Publikationen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) enthalten
speziell für die Sportschifffahrt Informationen zum Seefunk?

a) Mitteilungen für Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen
b) Nautisches Jahrbuch
c) Nachrichten für Seefahrer
d) Jachtfunkdienst „Nord- und Ostsee“
7. 7. Was ist eine „Küstenfunkstelle“?

a) Funkstelle des Rundfunkdienstes zur Übermittlung von Wetternachrichten für die Schifffahrt
b) Funkstelle an Bord eines Schiffes im Küstenbereich, über die wichtige Informationen für die
Seeschifffahrt verbreitet werden
c) Ortsfeste Funkstelle des mobilen Seefunkdienstes
d) Funkstelle an Bord eines Schiffes für den Empfang von Funkgesprächen aus dem
Mobilfunknetz
8. 8. Was bedeutet „öffentlicher Funkverkehr“?

a) Funkverkehr, der von jeder Seefunkstelle abgehört werden muss
b) Funkverkehr, der im Gegensatz zum Nichtöffentlichen Funkverkehr unverschlüsselt abgewickelt wird
c) Funkverkehr, der nicht dem Fernmeldegeheimnis und dem Abhörverbot unterliegt
d) Funkverkehr, der der Allgemeinheit zum Austausch von Nachrichten dient
9. 9. Für die Teilnahme am öffentlichen Funkverkehr ist – im Gegensatz zur Teilnahme am Nichtöffentlichen
Funkverkehr – zusätzlich erforderlich …

a) Zulassung des Funkgeräts
b) Besitz eines Seefunkzeugnisses
c) Besitz einer Frequenzzuteilungsurkunde
d) Vertrag mit einer Abrechnungsgesellschaft
10. 10. Wodurch erfährt eine Seefunkstelle von einer Küstenfunkstelle, dass dort Nachrichten für sie
vorliegen?

a) Individuelle Benachrichtigung durch die Abrechnungsgesellschaft
b) Individuelle Benachrichtigung mittels SMS oder E-Mail
c) Öffentliche Benachrichtigung mittels NAVTEX
d) Individuelle Benachrichtigung oder Abhören von Sammelanrufen
11. 11. Was sind die Abrechnungsgrundlagen für ein Seefunkgespräch über eine deutsche
Küstenfunkstelle?

a) Gesprächsdauer und Dringlichkeit des Gesprächs
b) Gesprächsdauer und Entfernung zur Küstenfunkstelle
c) Gesprächsdauer und Frequenznutzungsgebühren
d) Gesprächsdauer und Preis der Verrechnungseinheiten
12. 12. Was ist eine „Sea-Area“ im GMDSS?

a) Im NAVTEX bestimmtes Seegebiet
b) International festgelegtes Seewarngebiet
c) Weltweites Raster zum schnellen Auffinden von verunglückten Fahrzeugen
d) Festgelegtes Seegebiet
13. 13. Welche Bezeichnungen tragen die Seegebiete, in denen für Schiffe eine bestimmte
Funkausrüstung international vorgeschrieben ist?

a) Küstengewässer, küstennahe Seegewässer, Hohe See
b) NAVAREAS
c) A1, A2, A3, A4
d) A, B, C, D
14. 14. Eine Yacht befindet sich in einem Seegebiet, das von der Sprechfunkreichweite einer
UKW-Küstenfunkstelle abgedeckt wird, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen
zur Verfügung steht. In welchem Seegebiet befindet sich das Fahrzeug?

a) Seegebiet A4
b) Seegebiet A2
c) Seegebiet A1
d) Seegebiet A3
15. 15. Welches sind die satellitengestützten Alarmierungssysteme im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)?

a) EPIRB, AIS
b) Eutelsat, Globalstar
c) COSPAS-SARSAT, Inmarsat
d) DSC, COSPAS-SARSAT
16. 16. Was wird als „MSI“ bezeichnet?

a) Landeskennung einer Seefunkstelle
b) Nachricht, die die Sicherheit der Seeschifffahrt betrifft
c) Rufnummer im Seefunkdienst (Maritime Mobile Service Identity)
d) Mittlere Signalstärke des modulierten Eingangssignals
17. 17. Welche Aussendung wird als „WX" bezeichnet?

a) Funktelexaussendung im GMDSS
b) Wetterbericht
c) Aussendung, die zurückgenommen wurde
d) Nautischer Warnnachricht
18. 18. Welche Aussendung wird als „NX" bezeichnet?

a) Aussendung, die zurückgenommen wurde
b) Nautische Warnnachricht
c) Funktelexaussendung im GMDSS
d) Wetterbericht
19. 19. Was versteht man unter „AIS“?

a) Automatisches Schiffsidentifizierungs- und Überwachungssystem, das statische und dynamische Schiffsdaten auf UKW überträgt
b) Identifizierung eines Schiffes mit Hilfe von Radarpeilungen und deren Weitergabe an die Schifffahrt zur Kollisionsverhütung
c) Allgemeines Informationssystem für die Seeschifffahrt
d) Automatische Aussendung der Kennung eines Seeschiffes jede Minute bzw. beim Loslassen der Sprechtaste
20. 20. Was bedeutet „ETA“?

a) Voraussichtliche Gesamtfahrtzeit
b) Voraussichtliche Restfahrtzeit
c) Voraussichtliche Ankunftszeit
d) Voraussichtliche Abfahrtszeit
21. 21. Wonach richten sich die Zeitangaben im Seefunkdienst?

a) Ortszeit, bezogen auf den Standort des Schiffes (Local Time [LT])
b) Bordzeit, berichtigt nach Sommer- oder Winterzeit
c) Greenwich-Zeit (Greenwich Mean Time [GMT])
d) Koordinierte Weltzeit (Universal Time Co-ordinated [UTC])
22. 22. Welche Bedeutung hat die Zeitangabe „LT“ (Local Time)?

a) Zeit, die automatisch durch ein an die Funkanlage angeschlossenes GPS-Gerät übermittelt wird
b) Zeit, die bei Funkaussendungen in einem bestimmten Seegebiet zu verwenden ist
c) Ortszeit, bezogen auf den Standort des Schiffes
d) Zeitzone entsprechend der geografischen Breite des Schiffsortes
23. 23. Wie bezeichnet man ein funkärztliches Beratungsgespräch?

a) Medical-Transport-Gespräch
b) Emergency-Gespräch
c) Erste-Hilfe-Gespräch
d) Medico-Gespräch
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